Kosten
Erstgespräch
Das unverbindliche Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Information. Hier wird auch über den Ablauf und die voraussichtliche Dauer gesprochen. Für das Erstgespräch verrechne ich das übliche Honorar.
Honorar und Dauer
- Psychotherapie Einzelsetting (50 min): € 120,-
- Einzelsupervision (50 min): € 130,-
- Selbsterfahrung (50 min): € 120,-, Propädeutikum
- Coaching (50 min): € 145,-
- Paar- oder Familientherapie (90 min): € 210,-
- Vorträge: Kosten und Dauer je nach Zeitaufwand
Am Ende unserer Gespräche bekommen Sie eine Honorarnote, damit Sie wissen, wohin das Honorar überwiesen werden soll.
Refundierungen und Kostenzuschüsse
Am Ende unserer Gespräche bekommen Sie eine Honorarnote, damit Sie wissen, wohin das Honorar überwiesen werden soll.
Bei Vorliegen einer psychischen Diagnose ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich. Das bedeutet, dass Sie nach der Bewilligung folgende Beträge pro Einzelsitzung refundiert bekommen (Stand 01/2026):
- ÖGK: € 33,70
- BVAEB: € 50,20
- SVS: € 50,00
Damit Sie Ihr Geld teilrefundiert bekommen, schreibe ich innerhalb der ersten 10 Sitzungen einen “Antrag auf Kostenzuschuss” für Ihre Krankenkasse. Sie müssen vor der 2. Sitzung eine Überweisung zur psychotherapeutischen Behandlung von Ihrem Hausarzt, ihrer Hausärztin holen. Beide Dokumente schicken Sie dann an Ihre Krankenkasse.
Vereinbarte Behandlungseinheiten sind auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen, es sei denn, der Termin wurde Ihrerseits nachweislich zumindest 24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit abgesagt.
Ich biete eine begrenzte Zahl an Behandlungsplätzen zum Sozialtarif an, damit auch finanziell schlechter gestellte Menschen die Möglichkeit einer Behandlung haben. Sollten Sie einen solchen Tarif wünschen, so fragen Sie bitte aktiv danach.
Für Personen im Fachspizifikum “Integrative Therapie/ÖAGG“, Einzelselbsterfahrung oder Einzelsupervision/Gruppensupervision und Aufnahmegespräche bitte Honorarordnung des ÖAGG beachten.